Grundsätzlich besteht eine Mannschaft aus vier spielberechtigten Spielern, muss aber mit mindestens dreien zum Spieltag antreten. Tritt eine Mannschaft mit weniger als drei Spielern an, wird dies als Nichtantreten gewertet. Die Mannschaft scheidet aus dem HTV-Pokal aus und es wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 € fällig.
Erscheint eine Mannschaft mit nur drei spielberechtigten Spielern, entscheidet die vollzählig anwesende Mannschaft, welche Matches ausgetragen werden. Das nicht ausgetragene Match wird zu Null für die vollzählige Mannschaft gewertet.
Treten beide Mannschaften nicht vollzählig an, entscheidet die Gastmannschaft, welche Matches ausgetragen werden. Steht es diesem Fall nach Beendigung der beiden Matches unentschieden, entscheiden in der K.O.-Phase zunächst die gewonnenen Sätze, danach die gewonnenen Spiele. Ist beides ausgeglichen, entscheidet das Losverfahren.