Kindes- und Athletenwohl im HTV

Das sportliche Umfeld ist sowohl für die körperliche als auch mentale Entwicklung eines Kindes besonders wichtig. Es werden Freundschaften geschlossen, sie lernen als Team miteinander umzugehen und bauen ein Vertrauensverhältnis zu ihren Trainingspartnern und erwachsenen Betreuern auf.

Das gibt uns die Chance, aber auch Verantwortung, die Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder positiv zu unterstützen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es von umso wichtigerer Bedeutung, den Kindern einen sicheren Ort frei von jeglicher psychischer sowie physischer Gewalt zu bieten.

Nicht wegschauen! Hinsehen und handeln!

Gerade im Sport kommt es immer wieder zu Situationen, die eine gewisse zwischenmenschliche Vertrautheit voraussetzen. Ob gemeinsame Turnierfahrten (ggf. mit Übernachtungen), Camps, Ausflüge oder sportliche Hilfestellungen - alles keine Seltenheit im täglichen Betrieb eines Sportvereins. Deshalb ist es die Pflicht eines jeden Beteiligten, sicherzustellen, dass solche Situationen nicht ausgenutzt und die Kinder vor jeglichem Schaden bewahrt werden.

 

Maßnahmen zur Förderung des Kinderschutzes in Deinem Verein

Die Sportjugend Hessen empfiehlt fünf Mindeststandards, die Dein Sportverein zum Wohl der Kinder dringend umsetzen sollte:

Der Sportverein hat eine „Ansprechperson Kindeswohl“ benannt. Diese wurde entsprechend qualifiziert und ihre Aufgaben schriftlich fixiert.

Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Eltern, Trainer und weitere Akteure des Sports, an die sich jede bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und die Beratungsstelle der Sportjugend Hessen.

Alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen des Sportvereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, haben einen Verhaltenskodex unterzeichnet und orientieren sich an den vom Sportverein individuell entwickelten oder von der Sportjugend Hessen empfohlenen Verhaltensregeln zum Kindeswohl oder an den von der Organisation individuell entwickelten Verhaltensregeln.

Der Verein hat mit dem zuständigen Jugendamt die Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII abgeschlossen und/oder hat unabhängig davon eine Regelung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen getroffen.

Alle Hauptberuflichen sowie Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportorganisation durchführen, sind zum Thema Kindeswohl sensibilisiert. Sie können Auffälligkeiten nachgehen, sich ggf. Rat holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen.

Der Vorstand hat ein Vorstandsmitglied als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kindeswohl benannt. Per Vorstandbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festgehalten. Der Verein hat sich präventiv aufgestellt und handelt im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam.

Handeln bei Verdachts- und konkreten Vorfällen

Bei Verdachts- sowie bei konkreten Vorfällen kann sich direkt an die Ansprechpartnerinnen der Sportjugend Hessen gewandt werden:

Isabelle Schikora: 069 6789-6901, ISchikora@sportjugend-hessen.de
Anna Stender: 069 6789-6904, AStender@sportjugend-hessen.de
Ann-Kristin Pieper: 069 6789-6909, APieper@sportjugend-hessen.de
Marie Elter: 069 6789-6910, MElter@sportjugend-hessen.de

Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt im Sportverein

Dateiname
Handlungsleitfaden_Kindeswohl.pdf
Größe
225 KB
Format
pdf
Herunterladen

Deine Ansprechpartnerin

Offizielle Partner des HTV