Gleichstellung beantragen

Ausländische Tennisspieler werden deutschen Spielern gemäß HTV-Wettspielordnung unter folgenden Voraussetzungen gleichgestellt:

  • Jugendliche, die eine Schulbescheinigung in Verbindung mit einem ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen.
  • EU-Ausländer, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen.
  • Ausländer, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen.
  • Ausländer, die in Deutschland geboren wurden und dies durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde nachweisen. 

Ist mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kannst Du - unter Vorlage der notwendigen Nachweise - eine Gleichstellung für den Spieler beantragen. 

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