Fördermaßnahmen

Dem Tennisverband Schleswig-Holstein liegt das Wohl seiner Vereine und Mitgliedern sehr am Herzen. Aus diesem Grund gibt es viele Wege der Unterstützung und Förderung. Die Fördermaßnahmen können finanzieller, aber auch materieller Natur sein. Hier stellt der TVSH eine unverbindliche Übersicht an möglichen Fördermaßnahmen zur Verfügung. Gern nehmen wir Ihre Ergänzungen auf und erweitern laufend unsere Zusammenstellung.

Wer kommt als Förderinstitution in Frage?

Fördermittel für Vereine werden von den verschiedensten Institutionen vergeben. Eine umfassende Recherche lohnt sich, um die besten Chancen auf eine möglichst hohe Fördersumme zu nutzen. Es ist in jedem Fall ratsam, sich zunächst in der eigenen Region nach passenden Geldgebern umzusehen. Entsprechend können Gemeindeverwaltung und der Landkreis erste Ansprechpartner sein, wenn es um Fördergelder für den Verein geht.

Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Für die Investitionsförderung gelten die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses.

- LSV-Investitionsförderung (Bau und Sanierung und Sportgeräte)

  • So bietet der LSV-Schleswig-Holstein vielfältige Programme zur Förderung von Sportvereinen. Allgemein kann der Bau und die Sanierung von Sportstätten, Sportgeräten und Sportveranstaltungen gefördert werden.

  • Die Förderung von Baumaßnahmen teilt der LSV in zwei Bereiche:

    In Bestandssicherung

    Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000€.

    In Bestandsentwicklung (z.B. Padel Platz, Beachtennis Platz)

    Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000€.

    - Fördermittel vom Bund und Land Schleswig-Holstein

    Förderung des Klimaschutzes in Sportstätten durch Bundesmittel

    Sportvereine, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren, sparen nicht nur Energie, sondern auch eine Menge Geld. Für bisher beliebte Maßnahmen wie die Sanierung der Innenbeleuchtung von Sportstätten, die Beleuchtungstechnik an Flutlichtanlagen und der Tausch von raumlufttechnischen Anlagen können Sportstättenbetreiber auch weiterhin Anträge stellen. Neu ist, dass die Förderung technologieneutral ausgelegt ist und klare Energieeffizienzanforderungen an die Anlagen stellt. Darüber hinaus werden über die Kommunalrichtlinie auch folgende Klimaschutzmaßnahmen gefördert: Radabstellanlagen, die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen, Gebäudeleittechnik mit dazugehöriger Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung. Damit auch kleine Sportvereine von der Förderung profitieren, können sich mehrere gleichartige Antragsteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung zu erreichen.

    Infos hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

- Förderung energieeffizienter Beleuchtung:

Im Rahmen der Bundes-Klimaschutzinitiative wird die Sanierung auf energieeffiziente Beleuchtung von Sportstätten (innen und außen) mit bis zu 25% gefördert.

Um in den Genuss der BMU-Fördermittel in Form von 25% Zuschuss zur Investitionssumme zu gelangen, spielt die Energieeffizienz der Beleuchtung eine entscheidende Rolle: es ist der Nachweis zu erbringen, dass durch die Beleuchtungsumrüstung auf LED mindestens 50 % Energieersparnis (verbunden mit entsprechender CO2-Reduktion) erzielt wird. Voraussetzung für die Förderung ist auch die Einbindung der Beleuchtung in Tageslicht-Steuerungssysteme, womit zusätzliche Strom-Einsparpotenziale zu erzielen. Das Eigenkapital muss mindestens 15 Prozent der Investitionssumme betragen.

Der KSB, RSB oder SSB Ihres Vereins bietet Unterstützung an. Aufgrund der Diversität der Angebote gibt es alle Informationen direkt beim zugehörigen Sportbund. Förderungen gibt es unter anderem für:

  • Beschaffung von Sportgeräten

  • Bezuschussung von Sportveranstaltungen und

  • Bezuschussung von Sportstätten uvm.

Der DOSB fördert im Rahmen des Investitionspakt Sportstätten Hier können auch Vereine gefördert werden.

Weitere Infos gibt es hier.

Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die das Mitwirken aller in den unterschiedlichsten Bereichen erfordert. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das Bundesumweltministerium Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteure dabei, ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern nicht nur die Lebensqualität vor Ort, sondern entlasten auch den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschätzung an. Dabei unterstützen kann der Förderlotse zur Kommunalrichtlinie.

Lotto Schleswig-Holstein ist nicht selbst als Förderer in S-H aktiv, sondern führt seine Steuern und Zweckerträge direkt an das Land Schleswig-Holstein ab. Aus diesem Grund bleibt nur die Möglichkeit sich direkt an das zuständige Fachministerium in Schleswig-Holstein zu wenden.

Kommunale Engagementförderungen

  • Homepage engagiert in Flensburg

  • Stadt Flensburg, Bürgerschaftliches Engagement

  • Fördertöpfe und -programme bei der Stadt Kiel

  • Kieler Spendenparlament

     

Im Rahmen der Inklusion gibt es zahlreiche Anbieter, die ihre Projekte in unterschiedlicher Form fördern:

 

Weitere Fördermaßnahmen durch den TVSH

Seit 2019 findet Tennis wieder im Sportstudium der Christian-Albrechts-Universität (CAU) in Kiel statt. Beginn ist jeweils im Wintersemester. Der Tennisverband Schleswig-Holstein sponsort die Vorlesungen in der Hoffnung, dass die angehenden Sportabsolventen später auch unseren Tennissport in der Schule anbieten. 

In der Geschäftsstelle Kiel können auch Tennismaterialien ausgeliehen werden. Das Angebot reicht von Tennisschlägern, Tennisnetzen bis hin zu Tennisbällen. Auch Infobroschüren können im Haus des Sports ausgeliehen werden. Verfügbarkeiten der Materialien sind stets vorab mit unseren Mitarbeitern der Geschäftsstelle abzusprechen. 

Ansprechpartner

Vizepräsidentin Vereinsentwicklung
Turnierkoordination, Vereinsentwicklung

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