Wettspielbetrieb

Im Jahr nehemen ca. 11.000 Spielerinnen und Spieler in ca. 3.000 Vereinsmannschaften am Wettspielbetrieb teil. Dieser umfasst unterschiedliche Ligen und einfache Punktspiele. So werden im TVSH jährlich rund 7500 Begegnungen mit über 40.000 Matches absolviert. Seit 2016 verwendet der Landesverband die Wettspielsoftware nuLiga.

Spielbetrieb in Schleswig-Holstein

Der Spielbetrieb in Schleswig-Holstein ist in sogenannte Spielklassen (K) unterteilt. Sie ersetzen seit der Strukturreform die ehemaligen Verbands- und Bezirksligen. Der Spielbetrieb ist dabei in eine Sommer- und Wintersaison unterteilt.

Es gibt insgesamt acht Spielklassen (K1-K8).

Die K1, auch SH-Liga genannt, ist dabei die höchste Spielklasse in unserem Landesverband. 

K2-K8 sind jeweils nach der Spielstärke sortiert. Werden die Spiele in der K2 auch noch landesweit ausgetragen, finden ab der K3 die Punktspiele nur noch in den Regionen statt.

Ein Wechsel der Spielklasse wird ganz klassisch über Auf-und Abstieg geregelt. Man kann dabei aber nur in die nächst höhere Liga aufsteigen bzw. in die nächst niedrigere Klasse absteigen. Die Zugehörigkeit einer Klasse repräsentiert also die jeweilige Spielstärke.

FAQ Sport- und Jugendwarte

Viele Fragen aus dem Bereich der Sport- und Jugendwarte wollen wir nachfolgend beantworten. 

Dies geschieht über die Ergebniserfassung bei nuLiga. Das entsprechende Spiel wird ausgewählt und im Spielbericht in der Zeile „unterbrochen/verschoben auf“ das neue Datum und die Uhrzeit eingegeben.

Die zulässigen Spielzeiten sind: Samstag 14:00 Uhr, Sonntag 09:00 oder 14:00 Uhr. 

In der Wettspielordnung §21 finden sie weitere Hinweise zum Verlegen.

Eine Spiellizenz wird benötigt, um an Punktspielen im Sommer teilzunehmen. In der Wintersaison werden keine Spiellizenzen benötigt.

Eine Spiellizenz kann in der 1. Lizenzierungsphase vom 20.11. – 31.01. (3€ pro Lizenz) beantragt werden oder in der 2. Lizenzierungsphase (Nachfrist) vom 15.02. – 15.03. (10€ pro Lizenz). Dies funktioniert bei nuLiga über die Spiellizenzverwaltung.

Ein Spieler kann in max. zwei Mannschaften (wenn Doppel/Mixed auch drei) in zwei unterschiedlichen Vereinen spielen. Der Zweitverein muss während der namentlichen Meldung eine „Freigabeanfrage für das Spielen in zwei Vereinen“ an den Stammverein stellen. Dies muss durch den Stammverein freigegeben werden. 

Unter dem Reiter "Mitglieder" bei nuLiga (Vereinsservice) das entsprechende Mitglied suchen und auswählen. Oben auf der Seite den Stammdatenänderungsantrag ausfüllen - Antrag senden.

Der Spieler muss bei nuLiga als Mitglied im Verein angelegt sein. Über „Mitglieder“ kann ich ganz oben auf der Seite einen „LK-Ersteinstufungsantrag“ stellen (immer 24,0). Ist der Spieler besser als LK24,0, muss eine Einstufung mit Begründung erfolgen (z.B. wenn der Spieler früher schon eine LK hatte).

Bei nuLiga unter „namentliche Meldung“ kann ich für den Sommer vom 15.02.-15.03. und im Winter bis 15.10. bzw. 15.11. (Aktive) die namentliche Meldung eingeben.

Alle spielberechtigten Spieler werden rechts im Kasten angezeigt, darunter befinden sich die Kästen für die Spieler einer möglichen Spielgemeinschaft (SG) und die freigegebenen Spieler (Spielen in zwei Vereinen). 

Sollte ein Spieler nicht angezeigt werden, hat dieser entweder ein falsches Alter, keine LK oder keine Spiellizenz.

FAQ Sport- und Jugendwarte

Dateiname
FAQ Sport_Jugendwarte.pdf
Größe
68 KB
Format
pdf
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FAQ Spielbetrieb

Immer wieder erreichen uns Anfragen rund um den Spielbetrieb. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir in dem folgenden FAQ einmal beantwortet. 

S. WSpO §21 – Spielverlegungen innerhalb eines Wochenendes können, von den beteiligten Vereinen, einvernehmlich vorgenommen werden. Eine entsprechende Information geht an den Spielleiter. Weitergehende Spielverlegungen sind bis 1 Woche vor dem angesetzten Termin, unter Vorlage der beiden Einverständniserklärungen, beim Spielleiter zu beantragen.

Das verlegte Spiel muss spätestens vor dem letzten Spieltag der Staffel stattgefunden haben, um eine eventuelle Schädigung Dritter schon im Vorwege auszuschließen. 

S. WSpO §36 – Die Wartezeit ist in der WSpO nicht geregelt. Eine angemessene Wartezeit sollte aber eingehalten werden. Wird ein, am Samstag angesetztes, Spiel abgebrochen, so ist dieses am folgenden Sonntagvormittag, 09:00 Uhr fortzusetzen. Bei nicht ausreichender Platzkapazität, alternativ am folgenden Sonntag um 14:00 Uhr.

Sollte dies nicht möglich sein, können sich beide Mannschaften unter Beachtung der WSpO§21 (s.o.) auf einen neuen Termin einigen und sich diesen vom Spielleiter bestätigen lassen.
Andernfalls setzt der Spielleiter das Spiel neu an. 

S. WSpO §29 – Bei einer 6er-Mannschaft mit 4 Spielern / Bei einer 4er-Mannschaft mit 2 Spielern. 

S. WSpO §29/§30 – Im Einzel bleibt für jeden fehlenden Spieler ein Platz, von unten beginnend, unbesetzt. Die Mannschaft, die vollzählig antritt, führt alle anwesenden 6 bzw. 4 Spieler nach Meldeliste auf.

Bei derAufstellung der 3 bzw. 2 Doppel hat die Mannschaft, die vollständig antritt, darauf zu achten, dass die Summe der Platzziffern eines Doppels nicht größer ist als die des folgenden.
Die unvollständig angetretene Mannschaft stellt bei 6er-Mannschaften nur ihr 1. Und 2. Doppel in der richtigen Reihenfolge der Summe der Platzziffern auf. Bei 4er- Mannschaften nur das 1. Doppel. 

Unter „Ergebnisdienst“ wird in nuLiga beim entsprechenden Spiel die Mannschaft, die nicht angetreten ist, mit w.o. markiert. 

Im Online-Spielbericht wird jeweils der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs eingegeben, sowie im Feld „Bemerkungen“ ein entsprechender Hinweis.
Der Termin für die Fortsetzung der Begegnung wird im Feld „unterbrochen/verschoben auf“ eingetragen. 

Beide Mannschaften einigen sich unter Beachtung der WSpO §21 auf einen neuen Termin. Andernfalls setzt der Spielleiter das Spiel neu an. Im Online-Spielbericht wird jeweils der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs eingetragen. Der Termin für die Fortsetzung der Begegnung wird im Feld „unterbrochen/verschoben auf“ eingetragen. 

Dieser Fall ist in der WSpO nicht geregelt. Da der Oberschiedsrichter für die Ansetzung der Spiele verantwortlich ist, sollten sich beide OSR einigen, ob das laufende Punktspiel abgebrochen oder ob gewartet wird.

Allgemein sollte so verfahren werden, dass das laufende Spiel zu Ende geführt wird, wenn die Doppel schon laufen und abzusehen ist, dass das nachfolgende Punktspiel am gleichen Tag mit Sicherheit (ohne das Nachteile entstehen) beendet werden kann.
Ein Recht auf Beginn zur angesetzten Zeit besteht nicht, wenn kein Platz zur Verfügung steht (s. WSpO §28). 

Jeder Einzelspieler und jedes Doppel darf von je einem Betreuer nach ITF-Tennisregel 30 (auf dem Platz sitzen, nur beim Seitenwechsel oder Satzpause; Ausnahme: nicht beim Tie-Break) beraten werden. Die Rechte des Mannschaftsführers bleiben hiervon unberührt (DTB WSpO §67, 4). Das heißt, dass der Mannschaftsführer und ein Betreuer beraten dürfen. Beratungen durch den Zaun sind nicht zulässig. 

 

S. WSpO §13, 4 + §13, 5 – Einstufungen neuer Mannschaften sind zusammen mit der Meldung der Anzahl der Mannschaften per 01.07. (Winter) bzw. 10.01. (Sommer) an den Sportausschuss des TVSH zu stellen. Dafür wird das Antragsformular (zu finden auf der Homepage des TVSH) benötigt. Den Anträgen auf Einstufung neuer Mannschaften müssen schriftliche Bestätigungen der beteiligten Spieler beigefügt sein. 

FAQ Spielbetrieb

Dateiname
FAQ_Spielbetrieb_neu.pdf
Größe
102 KB
Format
pdf
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Regionalliga und Nordliga

Überregionale Ligen

Neben den schleswig-holsteinischen Ligen gibt es, mit der Regionalliga und Nordliga, auch überregionale Ligen. Mit dem Suchsdorfer SV ist auch eine Mannschaft aus unserem Landesverband in der 2. Bundesliga vertreten. 

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