Schultennis

Das Projekt "Schule und Verein" kann entweder vom Landessportverband Schleswig-Holstein ( LSV ), in Gemeinschaft mit der Landesregierung Schleswig-Holstein oder vom Tennisverband, gefördert werden. Eine schon vom LSV unterstützte Maßnahme wird vom Tennisverband nicht mehr bezuschusst. Gefördert werden freiwillige, während der Schulzeit stattfindende Schulsportarbeitsgemeinschaften bzw. Projekttage.

Anträge auf Erstförderung sowie auf Weiterförderung sind auf dem Formblatt an den Tennisverband zu richten. Die Anträge sind stets mindestens 4 Wochen im Voraus zu stellen.

Antrag Kooperation Schultennis

Dateiname
Antrag_Kooperation_Schultennis.pdf
Größe
104 KB
Format
pdf
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Projekttage bzw. eine Projektwoche werden maximal mit 100€ bezuschusst.

Bei einer ersten Maßnahme eines Vereins im Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 15€, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 300€ pro Schulhalbjahr gefördert.

Bei einer zweiten Maßnahme eines Vereins im gleichen Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 10€, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 200€ pro Schulhalbjahr gefördert.

Bei einer dritten Maßnahme eines Vereins im Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 5€, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 100€ pro Schulhalbjahr gefördert.

Alle weiteren Maßnahmen eines Vereins im gleichen Schulhalbjahr werden nicht mehr gefördert.

Die Rechnungsstellung muss direkt nach Abschluß der Maßnahme oder spätestens bis zum 15.12. des Aktionsjahres erfolgen. Für später eingehende Abrechnungen erlischt der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung.

Dabei sollte stets ein kurzer Bericht mitgesandt werden, der z.B. die Teilnehmerzahl / Alter / Geschlecht enthält und über Neuaufnahmen in den örtlichen Tennisverein berichtet. Der Abschlussbericht sollte auch veröffentlicht werden, z.B. in der örtlichen Presse.

Für jede bewilligte und durchgeführte Kooperationsmaßnahme ist ein gesondertes Abrechnungsformular einzureichen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich durchgeführten Übungseinheiten.

Die Zuwendung wird auf das Konto des Vereins überwiesen, sobald Rechnung  und der Bericht fristgerecht beim Tennisverband in Kiel eingegangen sind. Für die Abrechnung ist ausschließlich das Formblatt des Verbandes zu benutzen

Abrechnungsformular Schultennis

Dateiname
Abrechnungsformular_Schultennis.pdf
Größe
122 KB
Format
pdf
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In der Geschäftsstelle können unterschiedliche Geräte im Rahmen von Schultennis ausgeliehen werden. Dazu zählen:

  • Tennisschläger (kurz, mittel, lang)
  • Softbälle
  • Kleinfeldnetze

Wir bitten darum, die etwaigen Verfügbarkeiten rechtzeitig nachzufragen. Für Schaden oder Verlust kommt selbstverständlich der entleihende Verein/Schule auf.

Folgendes Informationsmaterial kann bei uns angefragt werden:

  • Schultennisbroschüre (Aufschlag Verein - Return Schule)
  • Urkunden, Medaillen und Anstecknadeln des DTB Tennis-Sportabzeichens
  • Hinweise für Play and Stay
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