Projekttage bzw. eine Projektwoche werden maximal mit 100€ bezuschusst.
Bei einer ersten Maßnahme eines Vereins im Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 15€, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 300€ pro Schulhalbjahr gefördert.
Bei einer zweiten Maßnahme eines Vereins im gleichen Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 10€, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 200€ pro Schulhalbjahr gefördert.
Bei einer dritten Maßnahme eines Vereins im Schulhalbjahr beträgt die Förderung einzelner Stunden zurzeit maximal 5€, d.h. diese Maßnahme wird mit maximal 100€ pro Schulhalbjahr gefördert.
Alle weiteren Maßnahmen eines Vereins im gleichen Schulhalbjahr werden nicht mehr gefördert.
Die Rechnungsstellung muss direkt nach Abschluß der Maßnahme oder spätestens bis zum 15.12. des Aktionsjahres erfolgen. Für später eingehende Abrechnungen erlischt der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung.
Dabei sollte stets ein kurzer Bericht mitgesandt werden, der z.B. die Teilnehmerzahl / Alter / Geschlecht enthält und über Neuaufnahmen in den örtlichen Tennisverein berichtet. Der Abschlussbericht sollte auch veröffentlicht werden, z.B. in der örtlichen Presse.