Strafanzeige stellen:
Jedes einzelne Delikt (Antragsdelikt) muss einzeln angezeigt werden inkl. entsprechenden Beweismaterials (z.B. Screenshots der Nachrichten)
Meldeoptionen:
Es gilt zu beachten: Jede Anzeige wird von der zuständigen Polizeidienststelle bearbeitet und geprüft. Es kann aber sein, dass sich ein Feedback verzögert und die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann. In jedem Fall erfolgt aber eine Mitteilung über das Ermittlungsergebnis bzw. mögliche Einstellung des Verfahrens.
Meldung an den Social-Media-Anbieter:
Durch Gesetzesänderung (siehe Punkt „Gesetzliche Grundlagen“) erfolgt ab Februar 2022 eine automatische Meldung des Vergehens durch den Social Media-Anbieter an das BKA, wenn die betroffene Person den Vorfall über das Meldesystem des Social Media-Dienstes meldet. Eine gesonderte Anzeige durch die betroffene Person an die Polizei ist dann nicht mehr notwendig.