Wir sagen Hasskriminalität im Netz den Kampf an. 

Tennis courts aerial view

Kampf gegen Hasskriminalität im Netz

Tennisspieler:innen sind durch Auftritte auf internationalen Turnieren und den dort erzielten Leistungen häufig ganz besonders von Hasskriminalität betroffen. Aus diesem Grund setzt sich der DTB für eine strengere Nachverfolgung solcher, häufig anonym agierender Personen ein.

Basis ist das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), seit 01.10.2017 in Kraft.

  • Am 06.05.2021 erfolgte eine Anpassung des Gesetzes, das vor allem dem Kampf gegen Hasskriminalität stärkt. Wichtigste Änderung: ab FEB 2022 müssen Social Media-Anbieter strafbare Inhalte an das BKA melden. Dieses betrifft auch Hass- und Droh-Nachrichten
  • Die Social Media-Anbieter sind in diesem Zuge dazu verpflichtet, entsprechende Meldesysteme einzurichten
  • Mögliche Strafen:
    • Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei nicht öffentlichen Drohungen
    • Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bei öffentlichen Beleidigungen/Drohungen
    • Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bei öffentlichen Mord- und Vergewaltigungsdrohungen
  • Strafbare Beleidigungen/Drohungen:
    • Gegen die sexuelle Selbstbestimmung
    • Gegen die körperliche Unversehrtheit
    • Gegen die persönliche Freiheit
    • Gegen Sachen von bedeutendem Wert (z.B. Drohung, das Auto anzuzünden.

Strafanzeige stellen:

Jedes einzelne Delikt (Antragsdelikt) muss einzeln angezeigt werden inkl. entsprechenden Beweismaterials (z.B. Screenshots der Nachrichten)

Meldeoptionen:

Es gilt zu beachten: Jede Anzeige wird von der zuständigen Polizeidienststelle bearbeitet und geprüft. Es kann aber sein, dass sich ein Feedback verzögert und die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann. In jedem Fall erfolgt aber eine Mitteilung über das Ermittlungsergebnis bzw. mögliche Einstellung des Verfahrens.

Meldung an den Social-Media-Anbieter:

Durch Gesetzesänderung (siehe Punkt „Gesetzliche Grundlagen“) erfolgt ab Februar 2022 eine automatische Meldung des Vergehens durch den Social Media-Anbieter an das BKA, wenn die betroffene Person den Vorfall über das Meldesystem des Social Media-Dienstes meldet. Eine gesonderte Anzeige durch die betroffene Person an die Polizei ist dann nicht mehr notwendig.

Diese Organisationen (NGO’s) bieten Informationen und Hilfestellung zum Umgang mit entsprechenden Nachrichten. Die Zusammenarbeit mit einer NGO kann aber auch zur Aufklärung und Nachverfolgung helfen.

Beispielhafte NGO’s:

Deine Ansprechpartner:innen

Jugend- und Spitzensport, Ausbildung & Training, Wettkampfsport
Referent Wettkampf- und Athletenmanagement
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