Seit dem 01.10.2019 muss der Nachweis des Einwohnermeldeamts nicht mehr jährlich erbracht werden, sondern behält seine Gültigkeit, sofern der:die Spieler:in keinen Vereinswechsel vollzieht. Der Nachweis muss der BTV-Geschäftsstelle bis zum Fristablauf der namentlichen Meldung vorliegen
Spieler:innen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, aber seit mehr als fünf Jahren in Deutschland gemeldet sind und dies durch eine Bescheinigung in Textform des Einwohnermeldeamts oder Ausländeramtes nachweisen sowie seit mehr als fünf Jahren Mitglied in Vereinen der Landesverbände des DTB sind, können den Status als „Tennisdeutsche“ erhalten.
Die Gleichstellung wird in der namentlichen Mannschaftsmeldung durch das Kürzel »gA« zusätzlich zur eigenen Staatsangehörigkeit kenntlich gemacht.