Fragen & Antworten für Trainer:innen
Fragen & Antworten für Trainer:innen
Die unterste offizielle DOSB-Lizenz ist die C-Lizenz., gefolgt von der B- und A-Lizenz. Als Lizenzvorstufe bieten wir zudem eine Ausbildung zum:zur Schülermentor:in an.
Alle Informationen zu den einzelnen Lizenzstufen, inklusive Zulassungsvoraussetzungen etc., findest du direkt auf der Seite der jeweiligen Lizenz
Grundsätzlich bauen die einzelnen Lizenzstufen aufeinander auf und du kannst eine höhere Lizenz nur erwerben, wenn du die darunterliegende bereits eine Zeit lang besitzt.
Für Zuschüsse sind grundsätzlich die Badischen Sportbünde zuständig. Auf unserer Homepage haben wir jedoch die wichtigsten zusammengefasst und auch Informationen für Trainerlizenzen zusammengestellt.
Eine private Organisation, die sich US.TA nennt, bietet bundesweit Trainerlehrgänge an. Wir weisen darauf hin, dass diese Ausbildung vom DOSB und den Landessportbünden sowie vom Deutschen Tennis Bund und seinen Landesverbänden als Trainerausbildung oder als Fortbildung für eine DOSB-Trainerlizenz NICHT anerkannt wird.
Die Trainerlizenzen im Tennis sind unterschiedlich lange gültig:
Lizenzen können durch fachspezifische Fortbildungen mit mit mindestens 15 Lerneinheiten (LE), nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen verlängert werden.
Die Gültigkeit einer Lizenz ist ab dem Zeitpunkt der Fortbildung genauso lange gültig, wie nach dem Neuerwerb. Das heißt:
Ja, dies ist in den Rahmenrichtlinien des DOSB geregelt. Die Fortbildung wird nachgeholt. Die Lizenz ist bis zur Fortbildung ungültig. Der:die Lizenzinhaber:in sollte aber vorher im Verein nachfragen, ob die Lizenz beim Kreis- oder Stadtsportbund zur Bezuschussung eingereicht wird.
Ja, hierfür gibt es gesonderte Richtlinien des DOSB.
Ja, wenn diese tennisspezifisch sind und in einem Landesverband des DTB besucht werden. Fachfremde Fortbildungen können dagegen nur nach vorheriger Anfrage und nur mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt werden.