Fragen & Antworten für Spieler:innen

Spielberechtigungen 

Es gibt keine Limitierung der Einsätze, solange der:die Spieler:in in verschiedenen Wettbewerben eingesetzt wird. Spieler:innen, die mehr als zweimal in einem Mannschaftsspiel einer höheren Mannschaft des gleichen Wettbewerbs eingesetzt worden sind, verlieren ihre Spielberechtigung jedoch für alle unteren Mannschaften.

 

Jede:r Spieler:in kann im Laufe einer Winter- bzw. Sommerrunde nur für einen Verein Mannschaftsspiele bestreiten. Erwachsene können an maximal zwei Mannschaftswettbewerben sowie im Mixed teilnehmen. Jugendliche sind in maximal drei Wettbewerben im Bereich Herren, Damen, Junioren U 8 – U 18, Juniorinnen U 8 – U 18 & gemischte Mannschaften und im Mixed spielberechtigt.

Alle genauen Regelungen kannst du in unserer Wettspielordnung nachlesen:

BTV-Wettspielordnung

Dateiname
20221008 BTV WSpO.pdf
Größe
615 KB
Format
pdf
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Nein. Jede:r Spieler:in kann im Laufe einer Winter- bzw. Sommerrunde nur für einen Verein Mannschaftsspiele bestreiten. Eine andere Regelung gilt für Jugendliche. Diese können einen Wettbewerb in einem anderen badischen Verein spielen, wenn der Wettbewerb im Heimverein nicht angeboten wird (Jugendfreigabe). Im Winter kann durch die sog. Gastspielerregelung in einem anderen badischen Verein gespielt werden.          

 

Ja. Die Meldung oder Teilnahme an Mannschaftswettkämpfen für einen ausländischen Verband oder Verein ist ohne Einfluss auf die Spielberechtigung in Deutschland möglich.

 

Ja. Im Winter gibt es in Baden keine Lizenzpflicht. Spieler:innen können daher mithilfe der sog. Gastspielerregelung bei einem Verein spielen, obwohl sie nicht die Spiellizenz für diesen Verein besitzen. Ob der Heimverein die entsprechende Konkurrenz anbietet oder nicht, ist für die Gastspielerregelung nicht relevant.

 

Seit dem 01.10.2019 muss der Nachweis des Einwohnermeldeamts nicht mehr jährlich erbracht werden, sondern behält seine Gültigkeit, sofern der:die Spieler:in keinen Vereinswechsel vollzieht. Der Nachweis muss der BTV-Geschäftsstelle bis zum Fristablauf der namentlichen Meldung vorliegen

Spieler:innen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, aber seit mehr als fünf Jahren in Deutschland gemeldet sind und dies durch eine Bescheinigung in Textform des Einwohnermeldeamts oder Ausländeramtes nachweisen sowie seit mehr als fünf Jahren Mitglied in Vereinen der Landesverbände des DTB sind, können den Status als „Tennisdeutsche“ erhalten.

Die Gleichstellung wird in der namentlichen Mannschaftsmeldung durch das Kürzel »gA« zusätzlich zur eigenen Staatsangehörigkeit kenntlich gemacht.

 

 

 

 

 

   

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