Um zu verdeutlichen, wann eine Vollmacht benötigt wird, haben wir dir im Folgenden verschiedene Fallbeispiele aufgelistet:
Fall 1
Du bist Vorstandsmitglied, besitzt die Einzelvertretungsberechtigung deines Vereins und nimmst selbst an der Veranstaltung teil.
--> Du benötigst keine Vollmacht.
Fall 2
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung mit einem Vorstandskollegen, nimmst jedoch allein an der Veranstaltung teil.
--> Du benötigst eine Vollmacht, die von dir und einem ebenfalls vertretungsberechtigten Vorstandskollegen unterschrieben ist.
Fall 3
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung mit einem Vorstandskollegen und ihr nehmt beide an der Veranstaltung teil
--> Du benötigst keine Vollmacht
Fall 4
Du bist Vorstandsmitglied, besitzt die Einzelvertretungsberechtigung deines Vereins und möchtest diese für die Veranstaltung an eine andere Person abgeben.
--> Du musst dieser Person eine von dir unterschriebene Vollmacht ausstellen.*
Fall 5
Du teilst dir die Vertretungsberechtigung deines Vereins mit einem Vorstandskollegen und möchtest das gemeinsame Vertretungsrecht an eine dritte Person abgeben
--> Du musst dieser Person eine Vollmacht ausstellen, die von beiden vertretungsberechtigten Personen unterschrieben ist.*
* ACHTUNG: Ob die bevollmächtigte Person Vereinsmitglied ist oder nicht, spielt für Sie keine Rolle, muss jedoch auf dem Vollmachtsformular kenntlich gemacht werden. Jede bevollmächtigte Person darf höchstens zwei Vollmachten sowie ggf. ergänzend das Stimmrecht für den eigenen Verein ausüben.