Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Spielbetrieb in Baden-Württemberg, der nach einheitlichen Regeln strukturiert und durchgeführt wird, ist die Einteilung der Vereine in verschiedene Regionen einer der wichtigsten und schwierigsten Schritte – und für sehr viele Vereine auch der spannendste und interessanteste!
Wie wir bereits im Frühjahr kommuniziert hatten, haben wir uns für diese Aufgabe wissenschaftliche Unterstützung bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg geholt. Prof. Dr. Schwenkreis hat bereits die Baden-Württembergischen Handballverbände erfolgreich in Richtung eines gemeinsamen Spielbetriebs begleitet. Unsere Vorgabe bestand zunächst darin, alle Tennisvereine bzw. -abteilungen in acht etwa gleichgroße Regionen einzuteilen, die resultierende Größe von etwas über 200 Vereinen pro Region ist unserer Erfahrung nach optimal zur Durchführung von Mannschaftsspielen geeignet. Ebenso lassen acht Regionen problemlos Auf- und Abstiege in und von überregionalen Ligen ohne Entscheidungsspiele zu. Die zweite Vorgabe lautete, die Zuteilung der Vereine in die Regionen entfernungs- und fahrzeittechnisch zu optimieren. Je nachdem, ob hierzu die Entfernung in Kilometern herangezogen wird oder die Fahrzeit in Minuten, ergeben sich für die Vereine an den Grenzen der Regionen durchaus unterschiedliche Zuordnungen.
In einem zusätzlichen Schritt haben wir diese unterschiedlichen Zuordnungen analysiert und weiterbearbeitet. Hierzu dienten uns die politische Zugehörigkeit zu Landkreisen, die Erfahrung aus der Gruppeneinteilung des bisherigen Spielbetriebs sowie die bereits eingegangenen Rückmeldungen und Wünsche der Vereine. Das Resultat, die erste vorläufige Einteilung der baden-württembergischen Clubs in acht Regionen für den gemeinsamen Spielbetrieb, findest Du in untenstehenden Tabellen! Folgende Punkte betonen wir nochmals ausdrücklich:
- Die Einteilung in Regionen betrifft ausschließlich den Spielbetrieb! Jeder Verein verbleibt in seinem Landesverband und seinem bisherigen Bezirk. Damit bleiben auch die Ansprechpersonen in den Bezirken wie bisher erhalten.
- Für sehr viele Vereine wird sich relativ wenig ändern, insbesondere für die an den Grenzen unseres Bundeslandes. Für viele Clubs an den Grenzen der neuen Regionen ergeben sich Vereinfachungen im Vergleich zur bisherigen Situation. Allerdings wird es auch einige wenige Härtefälle in den Grenzbereichen geben und Vereine, die sich durch die neue Zuteilung benachteiligt fühlen. Dies ist uns völlig bewusst, im Zuge solcher Änderungen jedoch leider unvermeidlich.
Um eine größtmögliche Transparenz sowie Akzeptanz zu erreichen, bieten wir den Vereinen in Grenzbereichen der Regionen die Möglichkeit, uns begründete Änderungswünsche der vorläufigen Zuordnung zukommen zu lassen. Beachte hierzu Folgendes:
- Änderungswünsche können nur auf dem hier verlinkten Formular mitgeteilt werden.
- Frist für Rückmeldungen ist der 30.09.2024.
- Änderungswünsche können ausschließlich durch den vertretungsberechtigten Vorstand der Vereine eingereicht werden.
- Die Zuordnung zu einer Region kann für einen Verein nur gesamthaft erfolgen, eine Zuordnung der Mannschaften eines Vereins zu unterschiedlichen Regionen ist nicht möglich.
- Die Änderung der Zuteilung zu einer Region ist nur einmalig bei der initialen Einteilung möglich, nicht beispielsweise im jährlichen Wechsel!
- Eine nachvollziehbare Begründung ist bei der Einreichung eines Änderungswunsches obligatorisch.
Nach Ende der Rückmeldefrist werden wir die eingegangenen Wünsche analysieren und versuchen, sie bestmöglich zu berücksichtigen. Die Antragsteller:innen werden anschließend zeitnah über die Ergebnisse informiert und die resultierende neue Einteilung an alle Vereine kommuniziert.
Für die Ressorts Wettkampfsport der beiden Verbände
Bernd Greiner (Vizepräsident BTV) & Klaus Berner (Vizepräsident WTB)