Die Disziplinarkommission besteht aus drei Mitgliedern, die ihren Vorsitzenden selbst wählen und drei Stellvertretern. Sie dürfen nicht dem Verbandsausschuss, den Bezirks- oder Kreisvorständen angehören. Sie müssen Mitglieder von verschiedenen Vereinen des HTV sein. Die Kommission entscheidet in allen Disziplinarfragen auf Grundlage der Disziplinarordnung des DTB, die Bestandteil dieser Satzung ist. In Fällen, in denen der Verein eines Kommissionsmitglieds oder ein Kommissionsmitglied selbst betroffen ist, nimmt dieses an der Beratung und Entscheidung nicht teil. An seine Stelle tritt einer der Stellvertreter. Die Berufung des Stellvertreters erfolgt durch den Vorsitzenden der Kommission in alphabetischer Reihenfolge der Stellvertreter. Die Kommission wird auf Veranlassung des Präsidenten des HTV tätig und hat einen ihr übertragenen Fall binnen angemessener Frist zu entscheiden. Berufungsinstanz ist das DTB-Sportgericht gemäß § 3 Ziff. 3 der Disziplinarordnung des DTB.
Die Disziplinarkommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: